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In der Kosten- und Leistungsrechnung ist es sehr wichtig die beiden Begriffe Aufwand und Kosten klar voneinander abzugrenzen und zu unterscheiden.

Begriffe Aufwand und Kosten


25. Juni 2013 / Andreas Kirchner

Es gibt zwei Arten von Aufwand: Zweckaufwand und neutraler Aufwand

Unter dem Zweckaufwand werden die betreiblichen ordentlichen Aufwendungen verstanden. Sie lassen sich auch den Grundkosten wie Arbeitkosten oder Rohstoffkosten gleichsetzen.
Der neutrale Aufwand ist ein Aufwand dem keinen Kosten gegenüberstehen. Der neutrale Aufwand ist somit meist außerordentlich, periodenunabhängig oder betreibsfremd.

Beispiele für die unterschiedlichen neutralen Aufwendungen
außerordentlicher Aufwand = Forderungsausfälle, Diebstahl, Schaden durch Sturm, Feuer oder Wasser
betreibsfremder Aufwand = Wertpapierverlust, Spenden oder Aufwand für nicht betriebswirtschaftlich genutzte Gebäude.
Periodenfremder Aufwand: Gewerbesteuernachzahlung

Weiterhin sind hier kalkulatorische Kosten zuerwähnen. Diese werden wiederum in Zusatzkosten und Anderskosten unterteilt.

Zusatzkosten = Kosten aber kein Aufwand wie z.B.  der kalkulatorische Unternehmerlohn
Anderskosten = Es entstehen Kosten, diesen Kosten steht aber ein Aufwand in einer anderen Höhe gegenüber. Hier spielen die sogenannten kalkulatorischen Abschreibungen einen Rolle.

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