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Was steckt hinter der Kostenartenrechnung?


01. Juli 2013 / Andreas Kirchner

Grundsätzlich wird bei der Kostenartenrechnung folgende Frage beantwortet: Welche Kosten sind überhaupt entstanden? Es wird also begönnen die benötigten Artikel (Gütermengen) zu ermittel und dann zu bewerten. Diese entstandenen Kosten werden dann nach bestimmten Kriterien unterteilt.

1. Kosten nach dem Verhalten der Beschäftigungsänderungen (z.B. bei  einer höheren Produktionsmenge)
Hier unterteilt man in variable Kosten und fixe Kosten.

Bei den variablen Kosten ändern sich die Kosten mit Erhöhung der Produktionsmenge (Ausbringungsmenge). Meist ist das Verhältnis proportional (verdopplung der Produktionsmenge bedeutet einen Verdopplung der Rohstoff). Es gibt allerdings auch einen überproportionale Änderung, z.B. Überstunden bei den Lohnkosten. Ein unterproportionales Verhältnis ergibt sich bei einem Mengen Rabatt auf Rohstoff.

Bei den fixen Kosten bleibt die Kosten bei einer Veränderung der Produktionsmenge (Ausbringungsmenge) konstang. Ein Beispiel hierfür sind Raummiete, Versicherungen, Gehälter. Instandhaltung, Reperaturen, Reinigungen und Beleuchtungsmaßnahmen sind meist auch fix Kosten.

Zu den variablen Kosten zählen Roh- und Hilfsstoffe, Energiekosten und Löhne (überwiegened variable)

Form der Zurechnung zu den Kostenträgern

Hier unterscheidet man in der Kosten- und Leistungsrechnung zuwischen Einzelkosten und Gemeinkosten.

Einzelkosten werden einem Kostenträger direkt zugeordnet. Diese Kosten werden genau bei der Erstellung einer Kostenträgerart verursacht. Bei den Einzelkosten gibt es auch Sondereinzelkosten, diese treten nicht bei  allen Kostenträgern auf.

Unter Gemeinkosten werden die Kosten verstanden die nicht direkt einem Kostenträger zuzuordnen sind. Hier unterteilt man nochmal in echte Gemeinkosten und unechte Gemeinkosten.

Einzelkosten und unechte Gemeinkosten werden über das Verursacherprinzip den Kostenträgern zugeordnet.

Die Kosten können nach der Herkunft der Güter eingeteilt werden
Hier unterteilt man klassischer weiter in Primärkosten sowie Sekundärkosten. Primärkosten sind hier die klassischen Kosten, die für die externe Beschaffung von Gütern entstehen.
Sekundärkosten sind dagegen Kosten für die selbst erstellten Güter.

Was versteht man genau unter Werkstoffkosten
Werkstoffkosten werden meist auch als Materialkosten bezeichnet. Hierunter fallen Kosten für Rohstoffe, Betriebsstoffe wie Schmierstoff und Hilfsstoffe wie z.B. Schrauben oder Klebstoffe.
Rohstoffe werden den Einzelkosten zugeteilt. Betriebsstoffe sowie Hilfsstoffe meist den Gemeinkosten.

Zur Ermittlung des Verbrauches von Werkstoffen werden in der Regel 3 Methoden angewandt:
1. Inventurmethode:
Der Verbrauch wird hier gemessen indem man den Anfangsbestand pluss Zugänge vom Schlussbestand abzieht.
Der Nachteil hier ist, dass Diebstahl und Schwund nicht berücksichtigt werden kann.
2. Skontrationsmethode:
Hier spielt ein Materialentnahmenschein eine wesentliche Rolle. Durch diesen werden Zugänge und Abgänge im Lager festgehalten. Auf dem Schein werden dann Kostenträger und Kostenstellen festgehalten. Schwund und Diebstahl werden hiermit berücksichtigt.
3. Retrograde Methode:
Hier erfolgt einen Rückrechnung auf Basis der hergestellten Mengeneinheiten.

Wie gliedern sich Arbeitskosten?
Arbeitskosten werden grundlegend unterteilt in Löhne und Gehälter, Sozialkosten und sonstige Arbeitskosten.
Gehälter werden an Angestellte gezahlt. Löhne an Arbeiter die nach Zeit oder Akkord vergütet werden.
Sozialkosten sind die gesetzlichen Sozialabgaben. Hierzu zählen Renten-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherungen und freiwillige Sozialleistungen.

Dienstleistungskosten – Was ist darunter zuverstehen?
Unter Dienstleistungskosten werden alle Kosten zusammengefasst die für Fremdleistungen anfallen. Z.B. Versicherungen, Transportkosten, Werbekosten usw.

Was versteht man unter Abgaben?
Abgaben unterteilen sich in Gebühren, Beiträgen und Steuern. Unter Gebühren fallen z.B. Abfallgebühr, Straßenanliegergebühr. Steuern sind z.B. Körperschaftssteuer, Grundsteuer uvw.

Was versteht man unter kalkulatorischen Kosten?
Kalkulatorische Kosten sind alle Kosten, denen kein direkter Aufwand (Zusatzkosten) oder Aufwand in andere Höhe (Anderskosten) gegenübersteht. Die Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt die kalkulatorischen Kosten damit einen höhere Genauigkeit der Rechnung entsteht.
Um diesen und gleichzeitig noch einen höhere Vergleichbarkeit zu gewährleisten unterteilt man die kalkulatorischen Kosten noch in kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Unternehmerlohn, kalkulatorische Wagniskosten sowie die kalkulatorische Miete.
Im folgenden wird jetzt auf die einzelnen kalkulatorischen Kosten eingegangen:

1. kalkulatorische Abschreibungen:
Abschreibungen generell unterteilt man in planmäßge- und außerplanmäßige Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden in der Kosten- und Leistungsrechnung als kalkulatorische Abschreibungen angesetzt. Die außerplanmäßige Abschreibungen als kalkulatorischen Wagniskosten.
Die kalkulatorischen Abschreibungen stellen somit den tatsächlich Güterverzehr einer Anlage dar.
Für die Berechnungen der Abschreibungen können zwei unterschiedliche Verzehrursachen zu Grunde gelegt werden. Erstens der zeitliche Verzehr (hier findet die Anwendung des Durchschnittsprinzips mit Nutzungszeit als Schlüsselgröße ihre Anwendung). Das zweite Verzehrursache ist der Einsatzbedingte Verzehr. Hier findet das Verursachungsprinzip zur Mengenabschreibung seine Anwendung.  

2. kalkulatorischen Zinsen:
Unter kalkulatorischen Zinsen versteht man die Zinsen die das berufsnotwendige Kapital bei alternativer Verwendung gebraucht hätte. Es ist also ein fiktiver Zinssatz.
Der Ausgangspunkt ist hier das für die betrieblichen Tätigkeiten erforderliche Vermögen.
Das betriebsnotwendige Vermögen ist das betriebsnotwendige Anlagevermögen (bei zeitlich unbegrenzter Nutzungsdauer bewertet zu Anschaffungspreisen und bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer bewertet zum halben Anschaffungspreis) plus betriebsnotwendigen Umlaufvermögen.
Addiert man zum betriebsnotwendigen Vermögen das Abzugskapital (Pensionsrückstellungen, Lieferverbindlichkeiten oder Anzahlungen von Kunden) so erhält man das betriebennotwendige Kapital.
Die kalkulatorischen Zinsen erhält man indem man das betriebsnotwendige Kapital mit dem Zinssatz multipliziert.

3. Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Zahlt sich ein Unternehmer (Inhaber oder Geschäftsführer) keinen Lohn so ist hier für die Kosten- und Leistungsrechnung der kalkulatorischen Unternehmerlohn anzusetzen. Als Basis werden übliche Gehälter wie bei  vergleichbaren Führungspersonen angesetzt.

4. Kalkulatorische Wagniskosten
Unter Wagnis versteht man ein Risko welches mit der unternehmerischen Tätigkeit verbunden ist.
Es wir hier in allgemeine Wagnisse und Einzelwagnisse unterteilt.

Allgemeine Wagnisse sind z.B. Streik, Fehlinvestitionen oder Wirtschaftskrisen

Einzelwagnisse kann man im Groben unterteilen in Beständewagnis (z.B. Lagerverlust durch Diebstahl), Anlagenwagnis (z.B. Feuer in der Anlage), Fertigungswagnis (z.B. Fehlfertigungen), Arbeitswagnis (ausgefallenen Arbeitskräfte), Gewährleistungswagnis (z.B. unentgeltlichen Reperaturen), Entwicklungswagnisse (z.B. fehlgeschlagene Entwicklungsleistungen) und Vertragswagnisse (z.B. Forderungsausfälle).

5. kalkulatorische Mieten
Ein Inhaber einer Firma nutzt seinen Privaträume mit für das Geschäft. Hier ist eine kalkulatorische Miete anzusetzen. Als Grundlage verwendet man die ortsübliche Miete.

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