Fächer aus Schule und Studium

Antipoportionale Zuordnungen - Gegenbeispiel


14. Februar 2014

Die Definition der Antiproportionalität besagt, dass beim doppelten der ersten Größe, nur noch die Hälfte der zweiten Größe zugeordnet wird.
Wird zum Beispiel eine Ware etwas günstiger, wenn man zwei davon kauft, aber nicht um die Hälfte reduziert, trifft dieses dennoch nicht zu.
 

Beispiel:

"Je mehr Rabatt es im Baumarkt gibt, desto weniger muss man bezahlen."

Hier liegt denoch keine antiproportionle Zuordnung vor. Bei 20 % Rabatt wird eine Ware die zuvor 100,- Euro kostet nur noch 80,- Euro kosten. Verdoppeln wir den Rabatt um das doppelte von 20% auf 40%, so muss man für die Ware nur noch 60,- bezahlen, was jedoch nicht die Hälfte von 100,- Euro darstellt. Definition "doppelte der ersten Größe ergibt die Hälfte der zweiten Größe" trifft in diesem Gall nicht zu, daher keine antiproportionale Zuordnung.

ähnliche Artikel
Kommentar abgeben

Name

Email

Webseite (optional)



Ihre eMail wird nicht abgefragt, tragen Sie auch hier bitte NICHTS ein:

Fächer aus Schule und Studium alle-faecher.de
Impressum | Datenschutz